Die Familie in der Europäischen Union
Die Europäische Union hat das Ziel, den Bürgern Europas einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne interne Grenzen zu bieten, in dem Freizügigkeit grundsätzlich garantiert ist. Neben der innereuropäischen Freizügigkeit,ist die Europäische Union auch ein Einwanderungsraum für Menschen aus Drittstaaten, die aus beruflichen, wirtschaftlichen oder familiären Gründen kommen oder vor der Verfolgung in ihrem Herkunftsland flüchten. Ferner verlassen zahlreiche europäische Bürger die Europäische Union. Diese sehr hohe Mobilität der Menschen im europäischen Raum führt zu “internationalen” Situationen von Einzelpersonen und Familien, d.h. Konstellationen mit einem grenzüberschreitenden Bezug . Dieser Bezug kann die Staatsangehörigkeit der Person betreffen, den Wohnsitz im Ausland, der Wegzug eines Kindes in einen anderen Staat als den des gewöhnlichen Aufenthaltes (mehr lesen).
Ihre Personen- und Familienrechte
In Konstellationen mit grenzüberschreitendem Bezug kann es schwierig sein, Ihre Personen- und Familienrechte geltend zu machen. An welches Gericht sollen Sie sich wenden? Welches Recht findet auf Ihre Situation Anwendung? Werden Ihre Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde im Ausland anerkannt? Was bedeutet es, die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung zu erwirken? All diese Fragen mit der man eines Tages konfrontiert sein kann, finden eine Antwort im sog. Internationalen Privatrecht. Dabei handelt es sich um Regeln, die aus dem internationalen, nationalen oder regionalen Recht stammen und anhand derer bestimmt werden kann, welche Stelle für einen Rechtsstreit zuständig ist, welches nationale Recht anwendbar ist sowie die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen gewährleiste ist (mehr lesen).
Einen Ansprechpartner finden
Um Praktikern und Bürgern zu helfen, ihren Weg durch die zahlreichen Rechtsinstrumente und Stellen, die Unterstützung in grenzüberschreitenden Rechtstreitigkeiten anbieten, zu finden, stellt die Internetplattform EPAPFR eine Aufstellung der im internationalen Privatrecht spezialisierten Institutionen in der europäischen Union zur Verfügung. Sie verweist ebenfalls auf die Hilfsmittel, die von europäischen, nationalen und lokalen Institutionen im Bereich des internationalen Privatrechts entwickelt wurden (siehe „useful links“) mit dem Ziel, eine nützliche und vollständige Referenz zu sein, die Praktikern und Bürgern ermöglicht, die Unterstützung zu finden, die sie benötigen (mehr lesen).
Die Internetplattform EPAPFR (European Plattform for Access to Human and Family Rights in Europe) unterstützt jeden, der mit Schwierigkeiten im Bereich des internationalen Familienrechts in Europa (EU) konfrontiert ist, in dem sie die Koordinierung und Kooperation der öffentlichen und privaten Stellen, die juristische und soziale Unterstützung in den Mitgliedstaaten leisten fördert.
Dieses Projekt ist vom Justizprogramm der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 finanziert. Das Justizprogramm der EU finanziert Projekte mit europäischem Mehrwert, die zur Entwicklung eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts beitragen.
Das EPAPFR-Projekt unterstützt die Umsetzung der Europäischen Verordnungen und internationalen Abkommen im Bereich der grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten mit dem Ziel, den Zugang zum Recht für europäische Bürger und Staatsangehörige von Drittstaaten, die sich innerhalb des europäischen Raumes bewegen, zu verbessern, die Gleichstellungzwischen Frauen und Männern zu fördern, den Schutz der Opfer von Gewalt in der Familie zu stärken und den internationalen Schutz von Kindern zu verbessern (unbegleitete Minderjährige, Kinder, die Opfer internationaler Entführungen sind, Kafala, Unterhaltsgeltendmachung).
Das Projekt wird durch verschiedene europäische Partner getragen:
- Der belgische Verein für das Recht von Ausländern (ADDE), Belgien
- Der bulgarische Zweig des Internationalen Sozialdienstes (ISS), Bulgarien
- Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutschland
- Die Universität Lüttich, Belgien
- Die juristische Fakultät der Universität Lyon 3 (Forschungszentrum für internationales und europäisches Recht sowie Rechtsvergleichung, EDIEC), Frankreich
- Die Universität Verona (UNIVR), Italien
- Der Verein für die juristische Information von Frauen (FIJI), Projektkoordinator, Frankreich
Das Projekt zielt darauf ab, Fachdienstleister, die den begünstigten Personen so nah wie möglich stehen, zusammen zu bringen zu bringen, damit:
- der Zugang zu Recht und Justiz sowie zu alternativen Streitbeilegungsverfahren vereinfacht wird,
- die Fortbildung von Praktikern gefördert wird,
- die Information der begünstigten Personen gefördert wird
Die Vernetzung von Institutionen und NGOs in den verschiedenen Mitgliedstaaten gefördert wird.